Neubau Container-Umschlagbahnhof für Straße und Schiene in Augsburg, Gersthofen und Neusäß

Regierung von Oberbayern gibt grünes Licht Neubau Container-Umschlagbahnhof für Straße und Schiene in Augsburg, Gersthofen und Neusäß.

Der neue Container-Umschlagbahnhof für den kombinierten Verkehr von Straße und Schiene auf dem Gebiet der Städte Augsburg, Gersthofen und Neusäß soll Erleichterungen für die Wirtschaft und die Umwelt bringen. Die

Regierung von Oberbayern hat am 29. September 2017 den von der Terminal-Investitionsgesellschaft Augsburg beantragten Neubau eines öffentlichen Containerbahnhofs genehmigt, der für die Region einmalig ist.

Das Vorhaben umfasst auch den Neubau der Zufahrtsstraßen und -wege innerhalb des Güterverkehrs-Zentrums. Neben vielen technischen Auflagen enthält der Planfeststellungsbeschluss strenge Auflagen zum Wasser- und Bodenschutz sowie zum Naturschutz wie etwa eine qualifizierte Bodenabdichtung und naturschutzfachliche

Ausgleichsflächen.

Der einzige bisher in der näheren Region vorhandene Umschlagbahnhof für Straße und Schiene in Augsburg-Oberhausen arbeitet seit Jahren an seiner Leistungsgrenze und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Eine bauliche Erweiterung am bestehenden Standort ist aufgrund infrastruktureller Rahmenbedingungen

nicht möglich. Um den Verkehrsbedürfnissen der Wirtschaftsregion Schwaben Rechnung zu tragen, gilt es, die Kapazitäten im kombinierten Verkehr auszuweiten.

Die Terminal-Investitionsgesellschaft Augsburg mbH hat als Standort für das neue Terminal – in Abstimmung mit den Städten Augsburg, Gersthofen und Neusäß – eine Fläche im Güterverkehrszentrum der drei Städte außerhalb der städtischen Wohnbebauung gewählt. Diese liegt in unmittelbarer Nähe zu kraftverkehrsaffinen Gewerbebetrieben und weist eine gute Anbindung zum städtischen und überregionalen Straßennetz und dem Schienennetz der Deutschen Bahn auf. Das neue kombinierte Verkehrsterminal soll mit bis zu 3 Kränen betrieben

werden. Bis zum Bau der Kräne werden mobile Geräte zum Bewegen von Containern

eingesetzt.

Die Regierung von Oberbayern ist für die Genehmigung von Bauvorhaben nichtbundeseigener Eisenbahnen zuständig. Der Planfeststellungsbeschluss enthält alle für dieses Vorhaben notwendigen Erlaubnisse, Planfeststellungen, Ausnahmen und Befreiungen. Im Rahmen des Verfahrens wurden insgesamt rund 20 verschiedene Behörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört, außerdem wurde der Plan öffentlich ausgelegt. Die Regierung von Oberbayern kam nach der Abwägung der einzelnen Belange zu dem Ergebnis, dass das Projekt genehmigt werden kann. Die Rechte und Belange betroffener Grundstücksanlieger werden durch besondere Auflagen und gesetzliche Regeln gewahrt. Der Planfeststellungsbeschluss wird mit den festgestellten Planunterlagen in Augsburg, Neusäß und Gersthofen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht ausgelegt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem ab dem 11.10.2017 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar.

 

Quelle: Pressestelle Regierung von Oberbayern, Pressemitteilung Nr. 423 vom 5. Oktober 2017